Thema: [Info] Betr. Newsbeiträge
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Alt 24.01.2007
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Sven Sven ist offline
 
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Standard AW: Betr. Newsbeiträge

Hier ein Auszug des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung vom 19.01.2007.
Zitat:
Das Gericht schlug einen Vergleich vor: In 5 von 6 Punkten, bei denen es um rechtswidrige Äußerungen der Forum-Postings ging, sollte Herr Geuß recht bekommen. Nur in einem Punkt sah das Gericht die Feststellungsklage als unbegründet an und schlug vor, dass Herr Geuß eine Unterlassungserklärung abgeben solle.

Die Richter machten im Rahmen der mündlichen Verhandlung klar, dass dieses Ergebnis ausschließlich auf den rechtswidrigen bzw. nicht rechtswidrigen Inhalt der Äußerungen zurückzuführen sei. Auf die Problematik Haftung ab Kenntnis und Mitstörerhaftung käme es hier ihrer Ansicht nach gar nicht an.

Auf Rückfrage wie dies zu verstehen sei, erklärte das Gericht, dass seiner Ansicht nach ein Forum-Betreiber, der auch aktiv im Forum poste, jederzeit und uneingeschränkt für rechtswidrige Forum-Beiträge hafte. Unabhängig davon, ob er Kenntnis habe oder nicht.
Quelle / Weiterlesen: Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg - Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Gewinnspielrecht, Wirtschaftsrecht, Online-Recht
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EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :
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Jepp, Wolle, alles was in irgendwelcher Weise von Onlinemagazinen verfasst und hier zitiert werden soll.

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Geändert von Sven (24.01.2007 um 14:38 Uhr). Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Sven für den nützlichen Beitrag:
Floyd (24.01.2007), mausbaer (24.01.2007), wollik (24.01.2007)